AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der L2 Werbeagentur GmbH

1. Allgemeines
Wir schließen Verträge ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Ergänzende bzw. abweichende Regelungen oder widersprechende Geschäfts- / Einkaufsbedingungen unserer Vertragspartner bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen und firmenmäßig unterfertigten Anerkennung. Auch sonstige darüber hinausgehende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden, soweit sie nicht schriftlich bestätigt werden, gelten als nicht erfolgt. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten.

2. Preisangebote
Von uns erstellte Preisangebote sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurden ausdrücklich und schriftlich deren Verbindlichkeit zugesagt. Desgleichen verhält es sich mit den Kosten für die von uns übernommenen Leistungen etc. Auf Ihren Wunsch angefertigte Muster und Entwürfe, bleiben in jedem Fall in unserem Eigentum und werden gesondert berechnet, auch, wenn der Auftrag nicht zur Ausführung gelangt. Sie tragen die Kosten für die von Ihnen veranlasste Datenübertragung (z.B.: ISDN, E-Mail). Für Übertragungsfehler wird unsererseits keine Haftung und Gewährleistung übernommen.

3. Preise
Wir fakturieren unsere Lieferungen und Leistungen mit dem Tage, an dem wir – auch teilweise – liefern, für Sie einlagern oder die Ware und Leistungen für Sie auf Abruf bereit halten. Der Rechnungs- preis kann vom Bestellpreis abweichen, wenn nach der Auftragsfestlegung Änderungen auf Ihren Wunsch hin durchgeführt werden. Die angeführten Preise sind Nettopreise, also ohne Umsatzsteuer.

4. Auftragsbestätigung
Sie prüfen die Richtigkeit der Auftragsbestätigung und die darin festgesetzten Liefertermine. Weicht die Auftragsbestätigung vom ursprünglichen Auftrag ab und Sie wiedersprechen nicht innerhalb von 3 Werktagen ab Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich, so nehmen Sie diese Abweichungen als genehmigt an.

5. Lieferungen
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, liefern wir in Österreich Waren frei Haus, also bis hinter die erste verssperrbare Türe von Ihnen, wobei für uns die Auswahl des Transport- mittels vorbehalten bleibt. Im Falle eines Auftragswertes, der den Nettowert von Euro 50,– nicht übersteigt, sind wir berechtigt, die damit im Zusammenhang stehenden Zustellgebühren, sowie das Verpackungsmaterial zu verrechnen. Für den Fall, dass wir für die Zustellung der Post, der Bahn oder eines sonstigen Paket- oder Zustelldienstes bedienen, erfolgt die Lieferung auf Ihre Gefahr. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. bei materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. – auch wenn sie bei Vor- und Zulieferanten eintreten – verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen behindert werden, die Lieferzeit im angemessenem Umfang. Satz- und Klischeekosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

6. Mängel und Gewährleistung
Bei Übernahme der Ware haben Sie die Lieferungen und Leistungen von uns sofort und ordnungsgemäß im Sinne des HGB zu überprüfen; erkennbare Mängel sind sofort schriftlich anzuzeigen, andern- falls können keine Gewährleistungsansprüche uns gegenüber geltend gemacht werden.

Bei Warenmängel bleibt es in unserer Wahl, ob ein Austausch gegen mängelfreie Ware vorgenommen oder eine allfällige Kaufpreisminderung zugelassen wird. Zur Wandlung oder zum Rücktritt vom Vertrag wegen laesio enormis sind Sie jedenfalls nicht berechtigt. Größenabweichungen bei Waren bis zu +/- 5 % und Materialstärkentoleranz bei Papier bis zu +/- 5 % gelten nicht als Mangel und werden im Wege der Gewährleistung auch nicht eingestanden. Das gleiche gilt hinsichtlich technisch bedingter Farbabweichungen gegenüber den Farbvorlagen bzw. Farbangaben bei Druckaufträgen vereinbar

7. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungs- bzw. Lieferdatum so zu leisten, dass sie inner- halb dieser Frist auf unserem Bankkonto einlangen. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichten Sie sich 10 % Verzugszinsen, wie auch alle anfallenden Mahn- und Betreibungsspesen, insbesondere jene des Inkassobüros und der Rechtsanwaltskosten im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu bezahlen.

Wird eine wesentliche Verschlechterung Ihrer Vermögensverhältnisse bekannt oder sind Sie in Zahlungsverzug, so steht uns das Recht zu, sofortige Zahlungen sämtlicher, auch noch nicht fälliger Rechnungen zu verlangen. Überdies haben wir das Recht, die noch nicht ausgelieferte Ware zurückzubehalten sowie bei Nichtzahlung der anteiligen Zahlungen die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen, einzustellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.

8. Haftung
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unserer Repräsentanten und Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.

9. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Warenlieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungs- summe, sowie der allenfalls entstandenen Zinsen und Eintreibungs-spesen in unserem alleinigen Eigentum. Ihre Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits mit der Auftragserteilung zur Sicherung sämtlicher Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis zu unseren Gunsten abgetreten. Sie sind zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware aufgrund eines Kauf-, Werk-, Werk- lieferungs- oder ähnlichen Vertrags nur berechtigt und ermächtigt, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Bei dem Urheberschutz unterliegenden Produkten sind Sie verpflichtet, uns die Nutzungsrechte (Verwertungsrechte) zu verschaffen bzw. zu überbinden. Sollte die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware oder eine im voraus abgetretene Forderung gerichtlich gepfändet werden, sind wir unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

Sind mit denen von uns erbrachten Leistungen Urheberrechte im Sinne des Urheberrechtsgesetzes verbunden, so behalten wir uns bis zu vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages samt Nebenspesen den Widerruf der Ihnen eingeräumten Nutzungsrechte und – daraus wiederum resultierende – sämtliche Rechtsbehelfe nach dem Urheberrechtsgesetz vor.

10. Namen- und Markenaufdruck
Wir sind zur Anbringung eines Firmennamens oder einer Markenbezeichnung auf die zur Ausführung gelangenden Produkte auch ohne spezielle Bewilligung Ihrerseits berechtigt.

11. Urheberrecht
Insoweit wir selbst Inhaber der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Erzeugnissen oder an Teilen derselben sind, erwerben Sie mit der Abnahme der Lieferung nur das nichtausschließliche Recht, die gelieferten Erzeugnisse zu verbreiten; im übrigen bleiben Nutzungsrechte, insbesondere das Vervielfältigungsrecht, in unserer Hand unberührt. Uns steht das ausschließliche Recht zu, die von uns hergestellten Vervielfältigungsmittel (Satz, bearbeitete Daten, Datenträger u.ä.) und Druckerzeugnisse (Fahnen, Werbeaufsteller etc.) zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken zu benutzen. Wir sind nicht verpflichtet, derartige Vervielfältigungsmittel heraus- zugeben, auch nicht zu Nutzungszwecken. Werden von Ihnen Schriften bzw. Anwendungs-Software beigestellt, um die von Ihnen gelieferten Daten weiterverarbeiten zu können, so sichern Sie uns zu, dass wir zu dieser eingeschränkten Weitergabe der Nutzung berechtigt sind. Sie sind verpflichtet, uns gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten.

12. Veranstaltungen
Wir verpflichten uns, eine auf jede Veranstaltung zugeschnittene branchenübliche Haftpflichtversicherung abzuschließen. Für Schadensfälle, die durch diese Haftpflicht-versicherung nicht abgedeckt sind, übernehmen wir keine wie immer geartete Haftung bzw. haben Sie – als Veranstalter – oder als Subunternehmer hie für einzustehen.

AKM und andere öffentliche Abgaben, die im Rahmen der Veranstaltung anfallen, sind von Ihnen als Veranstalter zu tragen. Die Kosten für die Verpflegung unserer Repräsentanten und Mitarbeiter (Getränke und einfache Speisen) wie jene für allfällig notwendige Übernachtungen (Mindeststandard: Zimmer mit Bad und WC, sowie Frühstück) sind von Ihnen als Veranstalter zu tragen.

Stornobedingungen bei Veranstaltungen:
– erfolgt die Stornierung innerhalb von 4 Wochen bis Ende des 6. Tages vor der jeweiligen Veranstaltung sind von Ihnen als Veranstalter 20 % des Nettoauftragswertes zu bezahlen.
– erfolgt die Stornierung innerhalb von 5 Tagen bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn sind von Ihnen 35 % des Nettoauftragswertes zu bezahlen
– erfolgt die Stornierung innerhalb von 24 Stunden bis 1 Stunde vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % des Nettoauftragswertes von Ihnen zu bezahlen. Sämtliche bereits im Zusammenhang mit der Veranstaltung anfallende Kosten unsererseits, wie Fahrtkosten, Zimmer- und Mietwagenkosten etc. werden gesondert und immer zur Gänze verrechnet.

Eine Stornierung im Rahmen der obigen Fristen ist nur dann rechtzeitig, wenn diese schriftlich während unserer Geschäftszeiten erfolgt, wobei für die Rechtzeitigkeit des Zuganges Sie als Veranstalter beweispflichtig sind.

Während der Veranstaltung behalten wir uns das Recht vor, einen eigenen „Verkaufs- und/oder Info- und Repräsentationsstand“ zu betreiben.

Sie als Veranstalter haben dafür Sorge zu tragen, dass unsere Repräsentanten und Mitarbeiter den freien Zugang zum Veranstaltungsgelände und zu den für die Vertragserfüllung notwendigen Einrichtungen haben, andernfalls sind wir zum sofortigen Vertragsrücktritt berechtigt. Dies falls oder bei Stornierung bzw. Absage der Veranstaltung innerhalb 1 Stunde vor Beginn haben Sie uns 100% des Veranstaltungsauftragswertes zuzüglich der oben beschriebenen und bereits angefallenen Kosten zu ersetzen.
Für den Fall, dass wir für Veranstaltungen Subaufträge (beispielsweise an Künstler) vergeben, so gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (und sohin auch die Stornobedingungen).

13. Erfüllungsort
Als Erfüllungsort gilt ausschließlich unser Firmensitz.

14. Vereinbartes Recht
Mit Ausnahme der Verweisungsnormen nach IPRG, welche ausdrücklich als nicht vereinbart gelten, gelangt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Die Vertragssprache ist Deutsch.

15. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist ausschließlich 9020 Klagenfurt.